Erfurt (BiP). Man kann Ordinariatsrat Winfried Weinrich nicht vorwerfen, er würde keine Verbesserungen im Thüringer Gesetzesentwurf über Schulen in freier Trägerschaft entdecken. Dazu zählt der Leiter des Katholischen Büros Erfurt die Flexibilisierung der Personal- und Sachkosten, die mögliche Kooperation zwischen staatlichen und freien Schulen sowie die Regelungen für die Lehramtsanwärter. Auch die Rücknahme der Landeskinderklausel oder die Beibehaltung der Förderung aufbauender, nicht geradliniger Bildungsgänge im berufsbildenden Bereich sieht er positiv.
Doch kommt die Rede auf die Schülerkostensätze, wird Weinrich gleichfalls deutlich, findet aber angesichts des Gesetzesentwurfes keinen Grund zum Lob. Ganz im Gegenteil. "Die freien Schulen sollen gleich zweimal zur Kasse gebeten werden. Das ist weder akzeptabel noch gerecht und gefährdet die Vielfalt der Thüringer Schullandschaft", begründet Weinrich seinen Einspruch gegen das Gesetz.
Der Schülerkostensatz benennt, was ein Schüler im Jahr kostet. Bisher wurde das nach einem Ist-Kosten-Modell berechnet, also auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten. Im Jahr 2010 betrug beispielsweise der Schülerkostensatz für die Regelschule 5.508 Euro. Nach den Plänen der Landesregierung will man davon abweichen und die Schülerkosten nach einem Soll-Kosten-Modell berechnen. Und als wäre das noch nicht genug zusätzliche Belastung für die freien Schulträger, spart das Land auch noch bei der Finanzhilfe. Statt 85 Prozent soll es künftig nur 80 Prozent von dem geben, was eine vergleichbare staatliche Schule erhält.
Statt 5.508 Euro wie in diesem Jahr würde eine freie Regelschule 2012 nur noch 4.980 Euro erhalten, also rund 10 Prozent weniger Geld. Unter dem Strich ergibt das sechstellige Beträge, rechnet Weinrich am Beispiel zweier katholischer Schulen vor. "Das Berggymnasium in Heiligenstadt soll künftig 175.000 Euro weniger bekommen als 2010, die Erfurter Edith-Stein-Schule, ein Gymnasium mit Regelschulzweig, sogar 270.000 Euro.
"Das sind keine Peanuts", wird Weinrich deutlich. "Wenn die Landesregierung am Soll-Kosten-Modell festhalten will, muss die Finanzhilfe mindestens 85 Prozent betragen", fordert er. Dann kämen immer noch genügend zusätzliche Belastungen auf die Schulen zu.
Der Ordinariatsrat hat noch eine andere Sorge: die Streichung der Bewährte-Träger-Regelung. Nach den Plänen der Regierung soll die Einführung eines neuen Bildungsganges an berufsbildenden Schulen erst nach drei Jahren finanziell gefördert werden. Bislang wurden bewährte Träger, die schon eine oder mehrere Schulen in Thüringen unterhielten, von Anfang an unterstützt.
"Die Berufswelt ändert sich rasant, es entstehen innerhalb kürzester Zeit neue Berufszweige und Ausbildungsgänge, und unsere Schulen werden von der Regierung an die kurze Leine gelegt und können den Erfordernissen des Arbeitsmarktes nicht gerecht werden. Das soll junge Leute in Arbeit bringen?" fragt Weinrich kopfschüttelnd.
Am morgigen Mittwoch (17.11.) behandelt der Bildungsausschuss des Thüringer Landtages das Gesetz. "Ich hoffe, dass sich die Vernunft durchsetzt", meint Weinrich und fügt hinzu: "So soll es sein. Vielleicht wird ja ein Ist-Modell daraus."