Bitte klare Aussagen!

Katholisches Büro Erfurt äußert sich zur Verabschiedung des Thüringer Familienfördergesetzes

Erfurt (BiP). Klare Aussagen, welche Eigenleistungen von den Kita-Trägern erbracht werden sollen, erwartet der Leiter des Katholischen Büros Erfurt vom Thüringer Familienfördergesetz, das am Donnerstag im Landtag verabschiedet wird. "Der Gesetzgeber ist gefordert, hier eindeutig zu formulieren", erläuterte Winfried Weinrich. Aus Sicht der katholischen Kirche gehörten die Bereitstellung von Gebäuden sowie die Aus- und Weiterbildung der Erzieherinnen zu den Eigenleistungen, keinesfalls aber eine Beteiligung an den laufenden Betriebskosten einer Kindertagesstätte.


Positiv würdigte Weinrich, dass die Infrastrukturpauschale künftig ohne zeitliche Begrenzung auch für die Betriebskosten verwendet werden kann. So sei es möglich, die Elternbeiträge auch in Zukunft verträglich zu gestalten, sagte Weinrich. Bei der Infrastrukturpauschale handelt es sich um den Betrag von 1.000 Euro, den das Land für jedes neugeborene Kind an die Kommunen zahlt. Durften davon ursprünglich nur Investitionen in Kindertagesstätten getätigt werden, soll es den Kommunen jetzt zusätzlich erlaubt sein, laufende Kosten der Kitas mit der Pauschale zu bezahlen.


Als ein "wegweisendes familienpolitisches Zeichen" bezeichnete der Leiter des Katholischen Büros das im Familienfördergesetz verankerte Erziehungsgeld ab dem dritten Lebensjahr des Kindes. "Jetzt gibt es ein echtes Wahlrecht für die Eltern, sich zwischen der Betreuung zu Hause oder in einer Kindertageseinrichtung zu entscheiden." Damit erhalte die Eigenverantwortung der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder eine klare Vorfahrt, betonte Weinrich.

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