Bischofskonferenz weist Forderungen des Bundeskanzlers zur Stammzellforschung "entschieden" zurück

Mit der embryonalen Stammzellforschung werden Wege beschritten, die ethisch nicht zu vertreten sind

Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn:*


Der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz,

Pater Dr. Hans Langendörfer,

zu den forschungspolitischen Äußerungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder



Mit Entschiedenheit weist die Deutsche Bischofskonferenz die forschungs?politischen Äußerungen im Blick auf die embryonale Stammzellforschung von Bundeskanzler Gerhard Schröder anlässlich der Verleihung der Ehrendoktor?würde in Göttingen zurück.


Der Verweis des Bundeskanzlers auf mögliche Chancen embryonaler Stamm?zellforschung darf nicht darüber hinweg täuschen, dass dabei unverfügbare Grundwerte auf dem Spiel stehen, die einer Abwägung nicht zugänglich sind. Unantastbare Menschenwürde und Lebensrecht kommen jedem Embryo vom Zeitpunkt der Befruchtung an zu.


Bei der embryonalen Stammzellforschung wird mit menschlichen embryona?len Stammzellen experimentiert, zu deren Gewinnung Embryonen getötet werden. Eine solche Forschung widerspricht dem biblischen Menschenbild, das den Menschen von seinem Anfang bis zu seinem Ende schützt und jede Instru?mentalisierung menschlichen Lebens ausschließt.


Dem hat der deutsche Gesetzgeber Rechnung getragen, in dem er sowohl die Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken als auch den "Verbrauch" so genannter überzähliger Embryonen zur Stammzellgewinnung unter Strafe gestellt hat. Bei diesem Verbot, das verfassungsrechtliche Vorgaben umsetzt, muss es auch bleiben.


Gerade die jüngsten Klonexperimente aus Südkorea sollten uns eine Warnung sein, dass mit der embryonalen Stammzellforschung Dämme gebrochen und Wege beschritten werden, die ethisch nicht zu vertreten und mit dem christ?lichen Menschenbild in keiner Weise zu vereinbaren sind.



*Die Verantworung für den Inhalt der Pressemitteilung liegt beim oben angeführten Absender




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