MHG-Studie: Sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche

DBK stellt Studie vor: "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz"


Hilfeportal Sexueller Missbrauch des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs:

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Stellungnahmen zur MHG-Studie

Stellungnahme des Erfurter Bischofs Ulrich Neymeyr zur Veröffentlichung der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) am 25.9.2018

Die Ergebnisse der von der Deutschen Bischofskonferenz in Auftrag gegebenen Studie über den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der Katholischen Kirche in Deutschland haben bei mir erneut große Betroffenheit ausgelöst. Die Studie zeigt, dass sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in unserer Kirche leider kein seltenes Vergehen ist. Die betroffenen Kinder und Jugendliche haben im kirchlichen Raum erhebliche Gewalt in Form von sexuellem Missbrauch erfahren müssen, dessen bedrückende Folgen ihr ganzes Leben prägen.

Einige Betroffene haben mir von ihrem Leid berichtet. Diese leidvollen Geschichten haben mich nachhaltig erschüttert. Jeder Betroffene muss die Unterstützung bekommen, die für ihn nötig und hilfreich ist. Die Studie zeigt, wie wichtig es ist, Informationen zu sexuellem Missbrauch sorgfältig und konsequent nachzugehen. Dafür danke ich den Missbrauchsbeauftragten des Bistums Erfurt sowie den Mitgliedern der Missbrauchskommission, dass sie ihre Fachkompetenz dem Bistum Erfurt zur Verfügung stellen und uns bei der Aufarbeitung der von Vertretern der katholischen Kirche verursachten Schuld unterstützen.

Wir als katholische Kirche sind uns unserer besonderen Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unseren Einrichtungen und Kirchengemeinden bewusst. Deshalb werden wir die Präventionsarbeit in unserem Bistum in gewohnter Weise fortsetzen und intensivieren. Dies gilt in besonderer Weise für die Ausbildung und Begleitung der Priester, Diakone und pastoralen Mitarbeitenden. Allerdings möchte ich auch darum bitten, jetzt nicht alle Priester unter Generalverdacht zu stellen. Ich danke allen Priestern und kirchlichen Mitarbeitenden, die sich in der Kinder- und Jugendseelsorge engagieren und dabei liebevoll und völlig korrekt den jungen Menschen begegnen.

Statement von Generalvikar Raimund Beck im Pressegespräch am 25.9.2018 in Erfurt nach der Vorstellung der MHG-Studie durch die Deutsche Bischofskonferenz.

Die mir bis jetzt bekannten Ergebnisse der Studie zum Thema „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG – Studie) haben mich tief aufgewühlt, besonders im Hinblick auf das andauernde Leid, dass Betroffenen durch Priester und Diakone im Dienst der Kirche zugefügt wurde. Das aufgezeigte Ausmaß, in dem hier Kleriker als Beschuldigte und ebenso Verantwortliche in der Leitung Schuld auf sich geladen haben, so wie die benannten strukturellen Faktoren in der Kirche, die sexuellen Missbrauch begünstigen können, gehen deutlich über das hinaus, was ich als Resultat befürchtet habe.

Jede der begangenen Taten ist eine zu viel. Ich kann nur bei allen Betroffenen um Entschuldigung bitten.

Nach diesen einleitenden Worten gehe ich auf den Ansatz und die Teilschritte der Studie ein. In Auftrag gegeben wurde die Studie durch die Bischöfe für ihren Verantwortungsbereich (27 Diözesen) bei einem Forschungskonsortium mit Experten aus Instituten in Mannheim, Heidelberg und Gießen – daher der Name „MHG“.

Ziele waren einerseits die Erhebung genauer Zahlen über den Missbrauch von Minderjährigen durch Kleriker im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und andererseits die Erlangung einer wissenschaftlichen Expertise zu Strukturen, systemimmanenten und institutionellen Faktoren der Kirche, die Missbrauch begünstigen können. Die Auswertungen erfolgten für den gesamten Bereich der Bischofskonferenz und wurden nicht im Blick auf die einzelnen Bistümer spezifiziert.

Auf dieser Grundlage wurden durch die Forscher sieben Teilprojekte entwickelt.

Im Teilprojekt I wurde in allen Bistümern die Datenlage hinsichtlich der Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige (im Dienst des jeweiligen Bistums) im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz erfasst.

Teilprojekt II beinhaltete Interviews für qualitative biografische Analysen mit Betroffenen und Beschuldigten, die von den Forschern ausgewählt wurden.

Im Teilprojekt III wurde über Strafakten ein Vergleich mit weiteren Institutionen vorgenommen.

Teilprojekt IV analysiert die laufende Präventionsarbeit bzgl. sexuellen Missbrauchs in unserer Kirche.

Im Teilprojekt V wurde eine Sekundäranalyse nationaler und internationaler Befunde vorgenommen. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk auf die Forschungsergebnisse aus den Untersuchungen zum sexuellen Missbrauch in Diözesen der USA gerichtet.

Am aufwändigsten war das Teilprojekt VI. Hier wurden in allen 27 Diözesen Personalakten von Klerikern systematisch durchgesehen im Hinblick auf etwaige darin enthaltene Hinweise zu sexuellem Missbrauch an Minderjährigen. Das Forscherkonsortium hat hierbei bezüglich der Zeiträume der zu prüfenden Akten zwei Gruppen von Diözesen benannt:
In einem Drittel der Bistümer wurden alle Personalakten von Klerikern und männlichen Ordensangehörigen im Dienst der Diözese für den Zeitraum 1946 bis 2014 überprüft.
Bei den restlichen Diözesen wurden alle Personalakten der im Zeitraum 2000 bis 2014 lebenden und zum Bistum zählenden Priester und Diakone (im aktiven Dienst und pensioniert) sowie von männlichen Ordensangehörigen im aktiven Dienst der Diözese gesichtet.
Unser Bistum Erfurt gehörte nach Entscheidung des Forschungskonsortiums zu dieser zweiten Gruppe. Bei uns wurden insgesamt 268 Personalakten durchgesehen.

Schließlich wurde die Studie um das Teilprojekt VII erweitert. Hierbei handelte es sich um eine anonymisierte Onlinebefragung zum sexuellen Missbrauch in der Katholischen Kirche, zu der vor allem Betroffene angesprochen waren.

Die Ergebnisse der Studie werden wir im Bistum Erfurt, sobald sie uns im Ganzen vorliegen, intensiv studieren und prüfen, welche weiteren Konsequenzen sich für uns daraus ergeben müssen. Laufende Bemühungen und Projekte im Bereich der Prävention von sexuellem Missbrauch werden konsequent weiter geführt und in Hinsicht auf die Ergebnisse der Studie evaluiert.

Nachfolgend die Angaben und Zahlen, die die Verhältnisse im Bistum Erfurt bezüglich des Themas angeben.

Im Zeitraum zwischen 1946 und 2014 haben im Gebiet des heutigen Bistums Erfurt insgesamt 948 Priester Dienst getan.
In diesem Zeitraum wurden 10 Priester des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen beschuldigt. Uns sind 12 Personen bekannt, die als Minderjährige von diesen Personen sexuell missbraucht wurden. Davon waren 10 Betroffene männlichen Geschlechts und 2 Betroffene weiblichen Geschlechts. Die Mehrzahl der Taten wurde im Zeitraum bis 1980 verübt.

Zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Taten waren 7 der 10 Beschuldigten bereits verstorben. Daher konnten nur drei Fälle der Staatsanwaltschaft und der zuständigen vatikanischen Behörde (Glaubenskongregation) in Rom gemeldet werden.
Durch die Staatsanwaltschaft wurden in zwei Fällen Verfahren eingeleitet. Eines dieser Verfahren wurde wegen Verjährung eingestellt. Im zweiten Verfahren verstarb der Beschuldigte vor Abschluss des Verfahrens.
Die römische Glaubenskongregation veranlasste in einem der gemeldeten Fälle ein kirchliches Strafverfahren. Dieses endete mit einem Strafurteil und Auflagen (keine pastorale Tätigkeit, keine Feier öffentlicher Gottesdienste, turnusmäßige Reflexionsgespräche).

Weiterhin sind uns für den Zeitraum 1946 bis 2014 weitere 18 Betroffene (3 männlich, 15 weiblich) bekannt, die im Bereich des heutigen Bistums Erfurt als Minderjährige durch 12 Nichtkleriker (6 männlich, 6 weiblich) im kirchlichen Dienst sexuell missbraucht wurden. Diese Betroffenen und Beschuldigten sind durch die Studie nicht erfasst.

Für den Zeitraum 2015 bis heute (25.9.2018) wurden keine Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker oder Nichtkleriker im Dienst des Bistums Erfurt gemeldet.

Bis zum heutigen Tag wurden in unserem Bistum durch Betroffene 18 Anträge auf materielle Anerkennung des erlittenen Leids gestellt. Diese wurden mit der zentralen Koordinierungsstelle in Bonn abgestimmt. Entsprechend den Empfehlungen der zentralen Koordinierungsstelle wurden durch das Bistum Erfurt bisher 61.000 Euro an Betroffene ausgezahlt. Zudem wurde im Rahmen der Vorgaben der Deutschen Bischofskonferenz allen Betroffenen angeboten, Therapien finanziell zu unterstützen. Bisher wurden finanzielle Unterstützungen für 120 Therapiestunden abgerufen.

Bereits 2010 wurden im Bistum Erfurt bezüglich der Prävention von sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener die Vorgaben und Ordnungen der Deutschen Bischofskonferenz in Kraft gesetzt und die Präventionsanstrengungen stetig weiter intensiviert. Im Bistum wurde eine Mitarbeiterin als Präventionsbeauftragte mit einem wöchentlichen Stundenanteil von 20 Arbeitsstunden angestellt.

Schulungen von Priestern und hauptamtlichen Mitarbeitern in der Pastoral und den Personalverantwortlichen der Bistumsleitung sind erfolgt und werden kontinuierlich weiter geführt. Präventionsschulungen wurden in die turnusmäßigen Weiterbildungen von Priestern und pastoralen Mitarbeitern aufgenommen.
In die Priesterausbildung, die Ausbildung von Gemeindereferenten und Gemeindereferentinnen sind „Module“ zur Prävention von sexuellem Missbrauch integriert.
Alle haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter in der Pastoral und in den Schulen des Bistums legen erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse zur Einsicht vor und unterzeichnen die „Selbstauskunfts- und Verpflichtungserklärung“ (Verpflichtung zum achtsamen und korrekten Umgang mit Kindern und Jugendlichen, Verpflichtung zur Prävention von Missbrauch).

Ebenso erfolgen Schulungen von Ehrenamtlichen. Auch ehrenamtlich engagierte Mitarbeitende im Bereich „Kindern und Jugend“ müssen erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen und die „Selbstauskunfts- und Verpflichtungserklärung“ unterzeichnen, um tätig werden zu können.

An der vollständigen Umsetzung dieser Vorgabe wird kontinuierlich weiter gearbeitet. Das Projekt zur Erstellung und Implementierung von institutionellen Schutzkonzepten vor sexuellem Missbrauch in Einrichtungen und Kirchengemeinden hat begonnen.

Als Ansprechpartner für Betroffene von sexuellem Missbrauch stehen im Bistum Erfurt zwei unabhängige Missbrauchsbeauftragte zur Verfügung: Frau Ursula Samietz und Herr Dipl. Med. Michael Kellert. Die Kontaktdaten sind veröffentlicht und auf der Website des Bistums hinterlegt.

Der Bischof und die Bistumsleitung werden beim Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch durch eine Beraterkommission unterstützt. Dieser gehören auch als unabhängige Externe die beiden Missbrauchsbeauftragten und zwei Juristinnen (eine Staatsanwältin, eine Richterin) an.

Als Priester der Katholischen Kirche bin ich dankbar, dass die Bischöfe die Studie mit dem Ziel initiiert haben, nicht nur Vergangenes zu erfassen, sondern von außen darauf schauen zu lassen, welche Faktoren und Bedingungen innerhalb der Institution und den Strukturen von Kirche diese Untaten begünstigten und immer noch begünstigen. Es war mit der Beauftragung der Studie auch ausdrücklicher Wille der Bischöfe, die sich ergebenden Resultate der Studie ernst zu nehmen:

•    als Grundlage für die Fortführung und bessere Akzentuierung der Anstrengungen bei der Prävention von sexuellem Missbrauch,
•    als Grundlage für einen besseren, achtvolleren Umgang mit Betroffenen,
•    und als Aufgabe der Theologie, sich mit allen Ergebnissen der Studie zu befassen.

Abschließend zitiere ich Bischof Dr. Neymeyr, der sich wie folgt zur Studie geäußert hat:

„Die Studie zeigt, wie wichtig es ist, Informationen zu sexuellem Missbrauch sorgfältig und konsequent nachzugehen. Dafür danke ich den Missbrauchsbeauftragten des Bistums Erfurt sowie den Mitgliedern der Missbrauchskommission, dass sie ihre Fachkompetenz dem Bistum Erfurt zur Verfügung stellen und uns bei der Aufarbeitung der von Vertretern der katholischen Kirche verursachten Schuld unterstützen. Wir als katholische Kirche sind uns unserer besonderen Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unseren Einrichtungen und Kirchengemeinden bewusst. Deshalb werden wir  die Präventionsarbeit in unserem Bistum in gewohnter Weise fortsetzen und intensivieren. Dies gilt in besonderer Weise für die Ausbildung und Begleitung der Priester, Diakone und pastoralen Mitarbeitenden. Allerdings möchte  auch darum bitten, jetzt nicht alle Priester unter Generalverdacht zu stellen. Ich danke allen Priestern und kirchlichen Mitarbeitenden, die sich in der Kinder- und Jugendseelsorge engagieren und dabei liebevoll und völlig korrekt den jungen Menschen begegnen.“

Statement zur MHG-Studie der Missbrauchsbeauftragten des Bistums Erfurt

Mit großem Entsetzen und tiefer Betroffenheit haben wir, die Missbrauchsbeauftragten des Bistums Erfurt und Mitglieder der katholischen Kirche, die Ergebnisse der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ zur Kenntnis genommen.
Machtmissbrauch und individuelle sexuelle Bedürfnisse haben in all diesen Fällen das Gebot der Christliche Nächstenliebe ad absurdum geführt. Die christliche Botschaft des Evangeliums ist hier nicht mehr zu spüren.Das Vertrauen in die katholische Kirche hat großen Schaden genommen.
Seit Bekanntwerden von Fällen sexualisierter Gewalt in unserem Bistum sind die Missbrauchsbeauftragten federführend an der Aufarbeitung von bekanntgewordenen Fällen aktiv beteiligt.
Als Ansprechpartner für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch im Sinne der Leitlinien im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz wurde seit 2010 jedem Hinweis Betroffener mit Nachdruck nachgegangen.
Wir standen und stehen auch weiterhin für vertrauliche Gespräche und die Vermittlung erforderlicher Hilfsangebote zur Verfügung. Ebenso sind wir Ansprechpartner für die Entgegennahme von Anträgen auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde.
Jeder Betroffener von sexualisierter Gewalt in der Katholische Kirche und im Besonderen in unserem Bistum hat das Recht auf eine adäquate Entschädigung und die für ihn individuell notwendigen medizinischen, seelischen und therapeutischen Unterstützungsangebote.
Wir ermuntern hiermit ausdrücklich alle Betroffene von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche im Zuständigkeitsbereich des Bistums Erfurt auf, sich auch weiterhin bei uns zu melden. Nur so ist eine lückenlose Aufarbeitung möglich und kann Vertrauen in die katholische Kirche zurückgewonnen werden.

Ursula Samietz und Michael Kellert
Missbrauchsbeauftragte des Bistums Erfurt


Missbrauchsbeauftragte im Bistum Erfurt

Die Bischöflichen Beauftragten Michael Kellert und Ursula Samietz sind Ansprechpartner für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch im Sinne der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. 

Sie stehen für vertrauliche Gespräche und die Vermittlung von Hilfsangeboten zur Verfügung. Darüber hinaus sind sie Ansprechpartner für die Entgegennahme von Anträgen auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde.

Prävention sexualisierter Gewalt

Tag für Tag werden Kinder,  Jugendliche und Erwachsene in den Kirchengemeinden und Einrichtungen des Bistums betreut, gefördert  und ausgebildet.


Dies soll in einer Atmosphäre geschehen, in der sich alle angenommen  fühlen und sicher sind. Dabei kommt es auf eine Haltung der gegenseitigen Wertschätzung und des Respekts an.
„Miteinander achtsam leben“ ist das Leitmotiv der Präventionsarbeit.

Ansprechpartner:

Dipl.-Med. Michael Kellert
Telefon:  0172  79 13 933
E-Mail:    michael.kellert@gmx.de

Ursula Samietz
Telefon:  0174  32 84 004
E-Mail:    ursula.samietz@web.de

Ansprechpartnerin:

Carmen Bröckl
Präventionsbeauftragte im Bistum Erfurt
Telefon:  0361 65 72 - 357
E-Mail:    praeventionsbeauftragte@bistum-erfurt.de


Fragen zur Studie

Das  Forschungsprojekt  ist  ein  Konsortium  aus  verschiedenen  wissenschaftlichen Einrichtungen.  Dazu  gehören  das  Zentralinstitut  für  seelische  Gesundheit (Mannheim), das Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg, das Institut für Gerontologie  der  Universität  Heidelberg  und  die  Professur  für  Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Universität Gießen. Aus den drei Ortsnamen Mannheim – Heidelberg – Gießen ist die Abkürzung MHG zusammengesetzt.

Mit  der  Studie  will  die  katholische  Kirche  in  Deutschland  mehr  Klarheit  und Transparenz zum Thema sexueller Missbrauch an Minderjährigen erlangen - um der Opfer willen, aber auch, um selbst die Verfehlungen zu sehen und alles dafür tun zu können,  dass  sie  sich  nicht  wiederholen.  Mit  der  Studie  sollen  belastbare  Daten erhoben  werden  zur  Häufigkeit  von  und  zum  Umgang  mit  sexuellen Missbrauchshandlungen  an  Minderjährigen.  Zudem  erfolgt  eine  qualitative  Analyse
institutioneller Einflüsse im Sinne einer „Täter-Opfer-Institutionen-Dynamik“. Dabei geht es vor allem darum, eine vertiefte Einsicht über das Vorgehen der Täter und über das  Verhalten  von  Kirchenverantwortlichen  in  den  zurückliegenden  Jahrzehnten  zu erhalten.  Diese  Einsicht  erfolgt  über  exemplarische  Interviews  mit  Betroffenen,  mit Verantwortlichen der Kirche sowie mit Tätern. Wichtig ist es, dass mit der Studie eine Zusammenführung  bereits  vorliegender  nationaler  und  internationaler  empirischer Befunde und Studienergebnisse erfolgt. 

Die  Studie  wurde  2013  international  ausgeschrieben.  Das  Forscherkonsortium  um Prof.  Dr.  Harald Dreßing  als  Verbundkoordinator konnte sich in der Ausschreibung durchsetzen. Das Forschungsdesign wurde am 24. März 2014 in Bonn vorgestellt. 

Dem Beirat der Studie gehören an: Prof. Dr. Heiner Keupp (Wissenschaft), Prof. Dr. Friedrich Lösel (Vorsitzender des Beirates, Wissenschaft), Prof. Dr. Karlijn Demasure (Kirche),  Prof.  Dr.  Jörg  M.  Fegert  (Wissenschaft),  Staatsministerin  a.  D.  Roswitha Müller-Piepenkötter (Opferverbände), Matthias Katsch (Opferverbände), Bischof Dr. Stephan Ackermann (Kirche), Bischof Dr. Franz Jung (Kirche) und zwei Betroffene.

Es  gibt  seit  2016  die  vom  Unabhängigen  Beauftragten  für  Fragen  des  sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) einberufene unabhängige Aufarbeitungskommission in Deutschland,  nachdem  der  Bundestag  dieser  zugestimmt  hatte.  Die  Tätigkeit  der unabhängigen Aufarbeitungskommission besteht im Wesentlichen darin, Anhörungen mit Opfern sexuellen Missbrauchs durchzuführen oder deren schriftliche Berichte zu lesen. Sie will aufdecken, wodurch sexuelle Gewalt in der Kindheit ermöglicht wird und herausfinden, weshalb Hilfe und Intervention nicht möglich waren. Ein weiterer Schwerpunkt  liegt  in  der  Forschungstätigkeit.  Jedoch  kann  die  Kommission  im Rahmen  ihrer  Tätigkeit  keine  Ermittlungen  zu  einzelnen  Taten  oder  Tätern durchführen  und  Zeugen  oder  Täter  nicht  vorladen.  Sie  nimmt  keine  Rechts-  oder Einzelfallberatung  vor  und  schaltet  sich  nicht  in  individuelle  Fälle  ein  (Quelle: www.aufarbeitungskommission.de).
Die Wissenschaftler der MHG-Studie haben unabhängig gearbeitet. Die Absicht des Projekts  war  aber  keine  Aufarbeitung  sexuellen  Missbrauchs  auf  der  Ebene  der deutschen  Bistümer,  sondern  eine  wissenschaftliche  Studie  zu  den  oben  genannten Zielen.  Deshalb  wurde  keine  Kommission, sondern  ein  Konsortium  von Wissenschaftlern beauftragt. 

Die Studie umfasst  den  Zeitraum  1946  bis 2015  (10 Bistümer) bzw.  2000  bis  2015 (17 Bistümer),  so  dass  die  in  diesem  Dokument  genannten  Zahlen  von  Stand  2015 sind. Einige Teile des Forschungsprojektes bezogen sich jedoch nur auf die Zeit bis 2014.  Die  Bistümer  stellen  aktuelle  Zahlen  zur  Verfügung,  die  mit  denen  aus  der Studie daher nicht vergleichbar sind. 

In neun (zehn) Diözesen wurden die Personalaktenbestände ihrer Priester ab dem 1. Januar  1946  ausgewertet.  Diese  wurden  nach  Kriterien  der  Zufälligkeit  und Repräsentativität  durch  die  Wissenschaftler  ausgewählt:  Bamberg,  Berlin,  Essen, Freiburg,  Hamburg,  Magdeburg,  Paderborn,  Speyer  und  Trier.  Das  Erzbistum München und Freising kam aufgrund schon geleisteter Vorarbeiten etwas später auch zu  dieser  Gruppe.  Alle  anderen  Diözesen  werteten  die  Personalaktenbestände  der Priester ab dem 1. Januar 2000 aus. 

Die Ordensgemeinschaften wurden nicht gefragt, ob sie sich an der Studie beteiligen, weil  eine  solche  Studie  äußerst  umfangreich  gewesen  wäre  (440 Ordensgemeinschaften  in  der  Deutschen Ordensobernkonferenz)  und  weil  die Deutsche  Bischofskonferenz  bzw.  die  Bistümer  keine  Jurisdiktion  über  die  Orden haben.  Eine  solche  Studie  müsste  durch  die  Orden  bzw.  durch  die  Deutsche Ordensobernkonferenz in Auftrag gegeben werden. So wurden in der MHG-Studie nur jene  Ordensleute  berücksichtigt,  die  einen  Gestellungsauftrag  mit  einem  Bistum haben.  Allerdings  gibt  es  eine  Reihe  von  Sonderstudien  im  Blick  auf  den Ordensbereich, z. B. der Jesuiten und der Benediktiner (Kloster Ettal). 

Ein  Gestellungsvertrag  wird  zwischen  einem  Bistum  und  einer  Ordensgemeinschaft geschlossen. Die Ordensgemeinschaft stellt zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe im  Bistum  ein  Ordensmitglied  zur  Verfügung  und  erhält  dafür  ein  Gestellungsgeld. Männliche  Ordensangehörige  mit  Gestellungsvertrag  sind  Bestandteil  der  MHG-Untersuchung.

Die  Kosten  der  Studie,  die  der  Verband  der  Diözesen  Deutschlands  (VDD) aufgewendet hat, liegen bei rund 1 Mio Euro. Diese wurden aus dem Etat des VDD bezahlt. 

Seit 2010 hat ein Perspektiv- und Paradigmenwechsel stattgefunden. Nicht mehr das unbeschadete  Ansehen  der  Kirche  steht  im  Vordergrund,  sondern  der  Blick  auf  das Leid  der  Opfer.  Es  gilt,  dass  man  ihnen  grundsätzlich  glaubt,  sie  müssen  keine Beweise  für  die  Tat  vorlegen.  Lediglich  die  Plausibilität  ihres  Tatberichts  wird abgefragt. Eine Kultur der Achtsamkeit etabliert sich allmählich.
Seit  2010  hat  es  zahlreiche  Maßnahmen  gegeben,  um  den  sexuellen  Missbrauch aufzuarbeiten und zukünftig soweit wie möglich zu verhindern. Hierzu wurden unter anderem die Leitlinien zum Verhalten im Zusammenhang mit Fällen des Missbrauchs und  die  Rahmenordnung  Prävention  erstellt  und  überarbeitet.  Es  findet  auf Bundesebene eine jährliche Fortbildungstagung zu Fragen sexuellen Missbrauchs statt, die Kirche unterstützt den Bund (UBSKM) in der AG Schutzkonzepte und hat sowohl am  durch  den  UBSKM  angestoßenen  Monitoringprozess,  durchgeführt  durch  das Deutsche Jugendinstitut (DJI), teilgenommen als auch in einer Vereinbarung mit dem UBSKM umfangreiche Maßnahmen zu institutionellen Schutzkonzepten verabredet. 

Fragen zu Konsequenzen aus der Studie

Die  Kirche  ist  beschämt  und  erschüttert  über  die  Ergebnisse.  Es  gilt  –  was  die deutschen  Bischöfe  schon  2010  gesagt  haben  -,  dass  die  Prämisse  Opferschutz  vor Täterschutz  gelten  muss.  Dazu  wird  die  Kirche  erneut  das  Gespräch  mit  den Betroffenen  suchen.  Gleichzeitig  sind  Betroffene  gebeten,  sich  bei  den  Stellen  der Kirche zu melden, damit ihnen zugehört wird und aufgearbeitet werden kann.

Die  Kirche  wird  den  2002  eingeschlagenen  und  2010  verschärften  Weg  einer kompromisslosen Aufarbeitung fortsetzen. Das gilt auch für die Täter: Missbrauch ist ein Verbrechen, das geahndet werden muss. Gemäß den Leitlinien, die zurzeit wieder in  der  Überprüfung  sind,  wird  auch  die  Frage  der  Versetzung  von  Tätern  bzw.  der Weiterbeschäftigung  im  kirchlichen  Dienst  mit  äußerster  Schärfe  und  Sorgfalt behandelt. 

Es gibt keinen kirchlichen Straftatbestand der „Vertuschung“. Insofern es sich aber um ein  absichtliches  und  zielgerichtetes  Handeln  einer  Person  handelt,  Hinweise  auf sexuellen Missbrauch zurückzuhalten oder gar zu verdecken, sodass ihnen nicht weiter nachgegangen werden kann, ist dies eine Pflichtverletzung im Amt, die Konsequenzen nach sich zieht.  
In den vergangenen Jahren hat nicht zuletzt durch die verstärkte Präventionsarbeit die Achtsamkeit  für  sexualisierte  Gewalt  auch  unterhalb  der  Schwelle  der  Strafbarkeit spürbar zugenommen, so dass sich hinsichtlich der Problematik der Vertuschung ein Mentalitätswandel  abzeichnet.  In  Fortbildungen  sollte  verstärkt  auf  die Pflichtverletzung der „Vertuschung“ hingewiesen werden. 

Die  Deutsche  Ordensobernkonferenz  (DOK)  hat  sowohl  die  Leitlinien  als  auch  die Rahmenordnung  der  Deutschen  Bischofskonferenz  „adaptiert“,  sodass  für Ordensleute,  die  sich  nicht  in  einem  Gestellungsvertrag  befinden,  die  gleichen Regelungen  gelten  wie  für  Ordensleute,  die  im  Auftrag  eines  Bistums  tätig  sind.
Einige  Orden  haben  eigene  Studien  veranlasst  (z.  B.  das  Kloster  Ettal).  Die  DOK nimmt am Verfahren auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, über die Zentrale Koordinierungsstelle teil.  

Die  Herbst-Vollversammlung  der  Deutschen  Bischofskonferenz  wird  Konsequenzen aus der Studie beraten und diese dann veröffentlichen. 

Fragen zur Statistik

Welches war der höchsteund welches der niedrigste Beitrag? Wie häufig wurde nicht gezahlt? Wie viele Therapiestunden wurden ermöglicht?

Diese Fragen müssen individuell durch die Bistümer beantwortet werden. Generell ist festzuhalten: In Bezug auf die Nennung der geleisteten Anerkennungszahlungen ist zu erwarten, dass die inzwischen tatsächlich geleisteten Zahlungen sichtlich höher sind, als die von den Wissenschaftlern erfassten. Das System der Anerkennungsleistungen existiert seit 2011. Dadurch wird durch die Studie nur etwa die Hälfte des Zeitraums erfasst,  in  dem  solche  Zahlungen  geleistet  wurden.  Empfehlenswert  wäre  hier ebenfalls,  die  Summe  der  seit  2014  bis  heute  geleisteten  Zahlungen  bereitzuhalten. Einige Bistümer  haben  zudem  Zahlungen  geleistet,  die  über  die  Empfehlungen  der Zentralen Koordinierungsstelle  (ZKS)  hinausgingen  oder  ohne  Befassung  der  ZKS vorgenommen  wurden. Darüber  hinaus  wurden  häufig  auch  Therapieleistungen bezahlt,  die  in  der  von  den Wissenschaftlern  genannten  Gesamtsumme  der  ZKS-Empfehlungen  nicht  enthalten  sind.  Auch  dies sollte  in  der  Kommunikation berücksichtigt werden.

Insgesamt  wurden  bis  zum  Herbst  2017  (Stichtag  18.  September  2017)  für  1.788 Anträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, von der Zentralen Koordinierungsstelle Empfehlungen in Höhe von  8.782.000,00  Euro  ausgesprochen.  Die  Empfehlungssummen  reichten  hierbei  von 1.000 Euro bis zu 15.000 Euro. Das sind im Durchschnitt ca. 5.000 Euro pro Antrag.
Hinzuzufügen ist, dass häufig auch Therapieleistungen bezahlt wurden, die in der von den  Wissenschaftlern  genannten  Gesamtsumme  der  ZKS-Empfehlungen  nicht enthalten sind. 

Sofern die Möglichkeit besteht, soll die Anerkennungsleistung durch den Täter bezahlt werden. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, weil dieser z. B. bereits verstorben ist oder nicht über entsprechende Mittel verfügt, wird die Leistung von der zuständigen kirchlichen  Körperschaft  (Diözese,  Orden,  Trägerverein)  nach  dem Subsidiaritätsprinzip bezahlt. Generell geben die Bistümer zu dieser Frage Auskunft, etwa  auch,  inwieweit  man  die  gezahlten  Anerkennungsleistungen  von  den  Tätern zurückgefordert hat. 

Nach den Personal- und Handakten wurden 1.670 Kleriker des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. 

Es  waren  1.429  Beschuldigte  Diözesanpriester,  159  Beschuldigte  Ordenspriester  im Gestellungsvertrag und 24 Beschuldigte hauptamtliche Diakone. 

Zur zeitlichen Verteilung siehe auch Abb. 6.1 auf der S. 256 der MHG-Studie: „Bei der Analyse der zeitlichen Häufung dieser Erstbeschuldigungen ergab sich ein Muster unterschiedlicher  Häufungen  über  die  Fünfjahreszeiträume  des Untersuchungszeitraums (1946 bis 2014) hinweg. Demnach ergab sich eine Häufung der  Erstbeschuldigungen  ab  Mitte  der  1950er  bis  Mitte  der  1970er  Jahre.  Beim jüngsten  dargestellten  Zeitraum  (2011  bis  2014)  ist  zu  berücksichtigen,  dass  er aufgrund der Erhebungsfristen des Forschungsprojektes nur vier Jahre umfasste und deshalb entsprechend weniger Erstbeschuldigungen umfasste.“ 

Insgesamt konnten nach Personal- und Handakten 3.677 Kinder und Jugendliche als von  sexuellem  Missbrauch  betroffen  zugeordnet  werden  (Seite  5  der  MHG-Studie).
62,8  Prozent  der  Betroffenen  waren  männlichen  und  34,9  Prozent  weiblichen Geschlechts. Bei 2,3 Prozent fehlten Angaben zum Geschlecht. Zur Altersstruktur vgl. S.  6  der  MHG-Studie:  „Beim  ersten  sexuellen  Missbrauch  waren  51,6  Prozent  der Betroffenen bis maximal 13 Jahre alt. Vierzehn Jahre und älter waren 25,8 Prozent; bei 22,6 Prozent war das Alter unbekannt (TP 6). Das mittlere Alter von Betroffenen, von denen das Alter bekannt war, lag bei 12,0 Jahren (TP 6 und TP 3) bzw. bei 10,6 Jahren (TP 2).“ 

Betroffene können sich weiterhin an die Ansprechpersonen der Diözesen wenden, die auf  der  Homepage  www.dbk.de  und  auf  den  entsprechenden  Websites  der  Diözesen  zu finden sind. Ein Beratungstelefon für Betroffene, die im Rahmen der Berichterstattung Unterstützung  benötigen  sowie  ein  begleitendes  Internetportal,  werden  vom  25. September an für einige Tage bereit stehen. 

In  der  Regel  führen  die  Betroffenen  ein  Gespräch  mit  den  Ansprechpersonen  der Diözesen, ggfs. in Begleitung einer Vertrauensperson. Wenn gewünscht, werden auch Gespräche mit dem Bischof oder auch dem Generalvikar vermittelt. Wie häufig das der Fall ist, wäre ebenfalls in den einzelnen Diözesen nachzufragen. 

Die  Studie  vermerkt  dazu:  Aus  kirchlicher  Sicht  drastische  oder  irreversible Sanktionen  wie  Entlassung  aus  dem  Priesterstand  oder  Exkommunikation  waren  in geringer Zahl verzeichnet. 

Fragen zur Prävention

Im Jahr 2011 wurde durch die Deutsche Bischofskonferenz ein Fonds zur Förderung von  Präventionsprojekten  innerhalb  und  außerhalb  der  katholischen  Kirche eingerichtet,  der  mit  einem  Kapital  von  500.000  Euro  ausgestattet  war.  Insgesamt wurden  daraus  43  Projekte  gefördert.  Im  Jahr  2010  wurde  die  Rahmenordnung Prävention  in  Kraft  gesetzt,  die  die  Schutzmaßnahmen  grob  definiert.  Damit  erging der Auftrag an die Diözesanbischöfe, die Vorgaben der Rahmenordnung in diözesanen Präventionsordnungen zu spezifizieren. Zwei Vereinbarungen mit dem UBSKM (2012 und 2016) haben das Ziel, die Umsetzung der Präventionsmaßnahmen transparent zu machen.  Es  finden  jährliche  Fortbildungen  für  Generalvikare, Personalverantwortliche,  Missbrauchs-  und  Präventionsbeauftragte  statt  (vgl.  unten). Im  Jahr  2015  wurde  die  Bundeskonferenz  der  diözesanen  Präventionsbeauftragten eingerichtet (vgl. unten). Diese setzt sich dafür ein, dass in allen Diözesen einheitlich geltende Schutzstandards entwickelt werden. Die Bundeskonferenz hat hierzu einige Materialien  entwickelt:  Arbeitshilfe  „Kinder  haben  Rechte“  und  die  Leitprinzipien (beide sind online verfügbar). 

Strukturelle Fragen

In  einer  Erklärung  der  Frühjahrs-Vollversammlung  am  25.  Februar  2010 Veröffentlichung  der  vier  Leitgedanken:  „die  Wahrheit  aufdecken,  die  Leitlinien auswerten,  die  Prävention  stärken  und  Verantwortung  verorten“.  Ernennung  des Beauftragten  für  Fragen  sexuellen  Missbrauchs  Minderjähriger  im  kirchlichen Bereich, seit 2015 mit dem Zusatz „und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes“.
Einrichtung  des  Büros  für  Fragen  sexuellen  Missbrauchs  Minderjähriger  im kirchlichen  Bereich,  seit  2015  mit  dem  Zusatz  „und  für  Fragen  des  Kinder-  und Jugendschutzes“.  Von  2010  bis  2011  Teilnahme  am  Runden  Tisch  sexueller Kindesmissbrauch  in  Abhängigkeits-  und  Machtverhältnissen  in  privaten  und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich der Bundesregierung. 
Erste  Leitlinien  der  Deutschen  Bischofskonferenz  zum  Vorgehen  bei  sexuellem Missbrauch wurden bereits im Jahr 2002 veröffentlicht. Überarbeitung der Leitlinien 2010.  Erneute  Überarbeitung  2013.  (Rahmenordnung  Prävention  und Präventionsfonds  s.  o.).  Seit  2011  findet  eine  jährliche  Fortbildungstagung  zu unterschiedlichen Themen zum sexuellen Missbrauch statt, die sich an Generalvikare, Personalverantwortliche,  Präventions-  und  Missbrauchsbeauftragte  richtet.  Seit November  2015  unterstützt  die  Bischöfliche  Arbeitsgruppe  für  Fragen  des  Kinder- und  Jugendschutzes  den  Beauftragten.  2011  Einrichtung  des  Verfahrens  auf Leistungen  in  Anerkennung  des  Leids,  das  Opfern  sexuellen  Missbrauchs  zugefügt wurde, seit 2013 Teilnahme am Ergänzenden Hilfesystem des Bundes. Mitarbeit in der AG  Schutzkonzepte  und  im  Beirat  des  UBSKM.  In  2015  Einrichtung  der Bundeskonferenz der diözesanen Präventionsbeauftragten.

Priesterausbildung

Die Zahl ist unbekannt.

Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Wir achten in der Priesterausbildung und bei der Zulassung zur Weihe auf eine umfassende menschliche und sexuelle Reife der Kandidaten.

Vom  Beginn  des  Bewerbungsverfahrens  bis  zur  Priesterweihe  geben  die Ausbildungsverantwortlichen  regelmäßig  Impulse  zur  Auseinandersetzung  mit  den Themen  Sexualität  und  Zölibat.  Dazu  zählen  die  regelmäßig  stattfindenden Semestergespräche zwischen dem Priesterkandidaten und der Ausbildungsleitung, die monatlichen  (oder  häufigeren)  Gespräche  des  Priesterkandidaten  mit  seinem geistlichen  Begleiter,  die  Präventionsschulungen,  die  Gespräche  im  Rahmen  der psychologischen  Standortbestimmung  und  der  Evaluation  der  psychosozialen Kompetenzen.  Im  Laufe  der  Ausbildung  gibt  es  mehrere  spezielle  Module (Blockseminare, wöchentliche Kursstunden) zur zölibatären Lebensform des Priesters und zur Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität. Darüber hinaus wird auch die Frage  des  Umgangs  mit  dem  Thema  der  Homosexualität  in  der  Priesterausbildung besonders  berücksichtigt.  Pastoralpsychologische  Basiskurse  fördern  außerdem  die Auseinandersetzung  der  Priesterkandidaten mit der eigenen Person im Blick auf die menschliche Reife insgesamt. 

Spezielle  Module  zur  Prävention  sexualisierter  Gewalt  sind  in  die  Ausbildung  der Priesterkandidaten  implementiert.  Bei  der  praktischen  Durchführung  bzw.  der konkreten  Terminierung  im  Laufe  der  Ausbildung  gibt  es  in  den  Diözesen  und Ausbildungshäusern  unterschiedliche  Modelle,  z.  B.  zwei  jeweils  12-stündige Präventionsschulungen,  die  eine  zu  Beginn  der  Ausbildung  im  Rahmen  des Propädeutikums,  die  andere  nach  Abschluss  des  Studiums  vor  dem  Beginn  des Einsatzes  im  pastoralen  Dienst  in  einer  Pfarrei.  Die  regelmäßige  Einholung  des erweiterten  polizeilichen  Führungszeugnisses  zu  Beginn  des  Bewerbungsverfahrens aber auch im weiteren Verlauf der Ausbildung, gehören zum Standard. 

Verfahren

Eine  generelle  Meldepflicht  an  die  Glaubenskongregation  besteht  erst  seit  dem entsprechenden  Päpstlichen  Gesetz  von  2001  (Motu  Proprio  Sacramentorum sanctitatis tutela), allerdings nur, wenn der Beschuldigte noch nicht verstorben ist.  

Es gibt im kirchlichen Rechtsbereich Strafen. Für Kleriker (Priester und Diakone) gibt es zum einen die sogenannte Suspension. Sie besteht darin, dass ihm alle oder auch nur  einige  Akte  seiner  Ausübung  der  Rechte  als  Kleriker,  die  er  durch  die  Weihe erhalten  hat,  untersagt  werden.  Die  Suspension  eines  Klerikers  ist  eine  sogenannte  Beugestrafe,  die  zum  Ziel  hat,  dass  sich  der  Straftäter  von  seinem  falschen  Weg abwendet  und  Verantwortung  für  seine  Taten  übernimmt.  Zum  anderen  gibt  es  die Entlassung  aus  dem  Klerikerstand  als  Strafe.  Sie  wird  bei  schweren  Straftaten
verhängt,  so  auch  bei  sexuellem  Missbrauch  von  Minderjährigen.  Es  handelt  sich dabei um die dauerhafte Entbindung von den Rechten und Pflichten des Klerikers. 

Struktur/ Ordnung der Akten

Die Sorge, dass die im kirchlichen Gesetzbuch (vgl. c. 489 § 2 CIC) ausgesprochene  Verpflichtung zur Vernichtung von „Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren  Angeklagte  verstorben  sind  oder  die  seit  einem  Jahrzehnt  durch  Verurteilung abgeschlossen  sind“,  eine  wissenschaftliche  Untersuchung  der  Missbrauchsfälle vereiteln würde, ist weitgehend unbegründet, weil das Kirchenrecht von Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren  spricht.  Es  ist  zunächst  zu  prüfen,  inwieweit  tatsächlich Verfahrensakten  existieren  oder  ob  es  sich  vielleicht  nur  um  Hinweise  auf Sittlichkeitsdelikte handelt, die nicht zu einem kanonischen Verfahren geführt haben. Letztere  werden  nicht  vernichtet.  Außerdem  bleiben  auch  bei  den  tatsächlich  zu vernichtenden  Verfahrensakten  die  zentralen  Informationen  weitgehend  erhalten,  da der  Fall  und  das  Endurteil  aufzubewahren  sind.  Die  vom Kirchenrecht  geforderte Zusammenfassung sollte so gestaltet sein, dass kein Informationsverlust erfolgt. 

  1. Das  mit  dem  Forschungskonsortium  vereinbarte  Projekt  stützte  sich  bei  der Analyse  von  Personalakten  auf  Angaben  in  Erhebungsbögen,  die  die Wissenschaftler  den  Mitarbeitern  jedes  Bistums  zur  Verfügung  stellten.  Somit hatten die Wissenschaftler keinen direkten Einblick in die Personalakten, sondern konnten mit den ihnen durch die Fragebögen übermittelten Angaben arbeiten.  In  der  früher  mit  dem  Kriminologischen  Forschungsinstitut  Niedersachsen  e.  V. (KFN)  und  Prof.  Dr.  Christian  Pfeiffer  vereinbarten  Forschungsarbeit  war vertraglich niedergelegt worden, dass Archivmitarbeiter der jeweiligen Diözese in einem  ersten  Schritt  sämtliche  Personalakten  von  Priestern  und  Diakonen daraufhin  durchsehen  sollten,  ob  gegen  sie  der  dringende  Tatverdacht  eines sexuellen Missbrauchs bestanden hat. Nur diese Personalakten sollten dann in die empirische  Untersuchung  einbezogen  werden.  Ferner  war  vereinbart,  mit  der Durchführung  der  Aktenanalyse  ehemalige  Richter  und  Staatsanwälte  zu beauftragen.  In  den  Räumen  der  Diözesen  sollten  sie  aus  den  Täterakten  die relevanten Daten in die vom KFN entwickelten Erhebungsbögen übertragen. Es ist somit klar, dass weder im KFN-Projekt noch bei der MHG-Studie Wissenschaftler direkten  Zugang  zu  den  Personalakten  haben  sollten  und  hatten.  Beim  KFN-Projekt  wurde  allerdings  durch  Beiziehung  von  ehemaligen  Richtern  und Staatsanwälten  eine  zweite  Ebene  geschaffen.  Gleichwohl  gilt  auch  beim  KFN-Projekt,  dass  sich  die  Forschungsarbeit  auf  die  Vorarbeiten  der  diözesanen Archivmitarbeiter hätte stützen und verlassen müssen. Es  ist  also  irreführend  zu  sagen  oder  zu  suggerieren,  die  MHG-Studie  sei  (im Unterscheid  zum  geplanten  Vorgängerprojekt)  ohne  „Öffnung  der  Archive“ erfolgt.

  2. Der  Canon  489  §  2  CIC  (betr.  „Geheimarchiv“)  sieht  vor,  dass  „Akten  derStrafsachen  in  Sittlichkeitsverfahren,  deren  Angeklagte  verstorben  sind  oder  die seit  einem  Jahrzehnt  durch  Verurteilung  abgeschlossen  sind“  vernichtet  werden müssen. Es geht also um Akten aus Verfahren, nicht lediglich um Hinweise auf Sittlichkeitsdelikte,  die  kein  kanonisches  Verfahren  nach  sich  gezogen  haben. Selbst Verfahrensakten, die vernichtet werden sollten (z. B. wenn der Angeklagte verstorben ist), müssen nach kanonischem Recht weiterhin bekannt bleiben: Das Endurteil und eine Zusammenfassung des Falles müssen zugänglich bleiben und so gestaltet sein, dass kein Informationsverlust erfolgt.

  3. Das  Thema  Aktenführung  in  den  Bistümern  ist  schwierig  und  stellt  einenbesonderen  Fokus  der  MHG-Studie  dar.  Dass  es  im  kanonischen  Recht Kassationsvorschriften  gibt,  ist  im  Nachhinein  nicht  zu  ändern  und  stellt  ganz offensichtlich  keine  Beschränkung  der  wissenschaftlichen  Arbeit  dar,  die  deren Validität infrage ziehen würde. 

Sonstiges

In der Studie heißt es dazu: „Monokausale Erklärungen für das deutliche Überwiegen männlicher  von  sexuellem  Missbrauch  betroffener  Kinder  und  Jugendlicher  durch Kleriker der katholischen Kirche greifen zu kurz. (…) In diesem Kontext sind deshalb auch  ambivalente  Aussagen  und  Haltungen  der  katholischen  Sexualmoral  zur Homosexualität und die Bedeutung des Zölibats zu diskutieren. Die Verpflichtung zu einem  zölibatären  Leben  könnte  Priesteramtskandidaten  mit  einer  unreifen  und abgewehrten  homosexuellen  Neigung  als  Lösung  innerpsychischer  Probleme erscheinen, die zusätzlich die Aussicht auf ein enges Zusammenleben ausschließlich mit Männern (…) mit sich bringt. Insoweit könnten spezifische Strukturen und Regeln der  katholischen  Kirche  ein  hohes  Anziehungspotential  für  Personen  mit  einer unreifen  homosexuellen  Neigung  haben.  (…)  Das  komplexe  Zusammenspiel  von sexueller  Unreife,  abgewehrten  und  verleugneten  sowie  die  zum  Zeitpunkt  der Berufswahl möglicherweise latenten homosexuellen Neigungen in einer ambivalenten,
teilweise auch offen homophoben Umgebung könnte also eine weitere Erklärung für das Überwiegen männlicher Betroffener beim sexuellen Missbrauch durch katholische Kleriker bieten. Allerdings sind weder Homosexualität noch Zölibat eo ipso Ursachen für sexuellen Missbrauch von Minderjährigen.“ (Vgl. S. 11 der Studie)  

Nicht die zölibatäre Lebensweise oder die sexuelle Ausrichtung als solche bewirken, dass  Priester  oder  Diakone  Kinder  und  junge  Menschen  sexuell  missbrauchen. Deshalb  sind  ein  Verzicht  der  Kirche  auf  das  Zölibatsversprechen  oder  die Zurückweisung  homosexuell  orientierter  Priester  kein  Lösungsangebot  hinsichtlich des  Missbrauchs.  Entscheidend  sind  die  Persönlichkeitsstärke  und  -reife  des Einzelnen. Sie machen im positiven Fall eine überzeugende zölibatäre Lebensführung
möglich, im negativen Fall stehen sie ihr im Weg. Wohl aber müssen und werden wir uns  sorgfältig  und  kritisch  fragen,  welchen  negativen  Einfluss  die  kirchliche Sexualmoral  im  moralischen  Umfeld,  in  dem  Seminaristen  und  Geistliche  in  der Kirche leben, nehmen kann oder tatsächlich nimmt. 

Das  Zölibatsversprechen  ist  in  erster  Linie  die  Zusage  zu  einem  Verzicht,  der  aus Gründen  des  persönlichen  Glaubens  erfolgt.  Die  Ehelosigkeit  symbolisiert  die besondere Verbundenheit mit Jesus Christus. In diesem Sinn ist der Zölibat zeitgemäß. Ob  er  immer  an  das  Priestertum  in  der  römisch-katholischen  Kirche  gebunden  sein muss, wird diskutiert. 

Hierzu ist das Ergebnis der MHG-Studie sorgfältig auszuwerten. In jedem Fall legt die Studie  nahe, dass die Dominanz männlicher  Amtsträger  die Vertuschung begünstigt hat. 

Wir  brauchen  insgesamt  ein  neues  Miteinander  in  der  Kirche  im  Sinne  einer Achtsamkeit und einer qualifizierten Feed-Back-Kultur. Es braucht eine entsprechende Diskussion  über  das  Priesterbild  und  es  braucht  entsprechende  Maßnahmen in  der Auswahl der Priesteramtskandidaten, sowie der Aus- und Fortbildung der Priester. 

Die  schon  vorgenommenen  Verlängerungen  der  Verjährungsfristen  sowohl  im kirchlichen  wie  im  staatlichen  Bereich  wurden  begrüßt.  Im  kirchlichen  Bereich betragen  die  Verjährungsfristen  bei  sexuellem  Missbrauch  Minderjähriger  20  Jahre. Die  Verjährung  beginnt  mit  dem  Tag,  an  dem  die  minderjährige  Person  ihr achtzehntes Lebensjahr vollendet. 

Das  Beichtgeheimnis  erstreckt  sich  auf  alle  innerhalb  der  sakramentalen  Beichte erworbenen  Kenntnisse  und  ist  unter  allen  Umständen,  auch  über  den  Tod  des Beichtenden  hinaus, einzuhalten.  Die  Verletzung  des  Beichtgeheimnisses  wird innerkirchlich streng bestraft. Das Beichtgeheimnis ist gegenüber Eingriffen auch von staatlicher  Seite  geschützt  (vgl.  Zeugnisverweigerungsrecht  in  Zivilprozessordnung und Strafprozessordnung). Es besteht allerdings für den Beichtvater die Möglichkeit, die Absolution zu verweigern.    
Der Beichtpriester kann und muss im Übrigen den deutlichen Versuch unternehmen, den  Beichtenden  im  Fall  sexuellen  Missbrauchs  dazu  zu  bringen,  sich  seiner Verantwortung  zu  stellen.  Alles,  was  im  seelsorglichen  Gespräch  außerhalb  der Beichte  im  engen  Sinn  des  Sakraments  besprochen  wird,  unterliegt  dieser  strengen Geheimhaltung nicht. 

Die Bischofskonferenz hat beschlossen: Um das Anliegen von Papst Franziskus, der den  nationalen  Bischofskonferenzen  seine  Bitte  zur  Einrichtung  eines  „Tages  des Gebetes  und  der  Buße  für  die  Opfer  sexuellen  Missbrauchs“  übermittelt  hat, aufzugreifen, wird der Gebetstag jetzt auch in Deutschland durchgeführt werden. Der Gebetstag soll im zeitlichen Umfeld des durch den Europarat initiierten „Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ begangen werden. Dieser findet seit 2015 jeweils am 18. November statt. Die Ziele des europäischen Tages sind es, Impulse für einen verbesserten Kinderschutz zu geben und die Gesellschaft weiterhin für die Thematik des sexuellen Kindesmissbrauchs zu sensibilisieren.
Auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz werden rechtzeitig Materialien zum  Gebetstag  für  Missbrauchsopfer  bzw.  zum  Europäischen  Tag  zum  Schutz  von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zur Verfügung gestellt werden.