Gefängnisseelsorge

Der Auftrag der Seelsorge an Gefangenen findet sich unmittelbar bei Jesus. Die Armen, die Verachteten und die Sünder nimmt er besonders in den Blick und fordert uns dazu auf, diesen Menschen die Botschaft vom Gottesreich zu bringen, damit sie umkehren können. Die Seelsorge in den Thüringer Gefängnissen ist geregelt durch eine Vereinbarung der Thüringer Landesregierung mit den jeweiligen Kirchen von 1994. Dort sind die Aufgaben, die Pflichten, das Selbstbestimmungsrecht und das Zeugnisverweigerungsrecht der Seelsorger in den Justizvollzugsanstalten geregelt.  In den sechs Thüringer Vollzugsanstalten sind fünf Seelsorgerinnen und Seelsorger tätig. Haupttätigkeitsfeld ist die Einzelseelsorge. Dazu werden die Gefangenen in ihren Hafträumen aufgesucht. Regelmäßig finden Gottesdienste statt. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen auch als individueller Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollzugsanstalten zur Verfügung.

Ansprechpartner